Preistreiber Parkplatzbau

Symbolfoto: Viktor Kap / Canva

Bis zu zehn Prozent des Kaufpreises einer Wohnung kostet die Bereitstellung eines dazugehörigen Tiefgaragenplatzes. Obwohl in deutschen Metropolen so mancher Bewohner solch ein Angebot gar nicht braucht — die Bedarfsquote liegt bei 0,8 — gilt die Bereitstellung fast im gesamten Bundesgebiet: Die Stellplatzverordnung, ein Nachfolger der Reichsgaragenverordnung von 1939 [!] regelt, dass etwa in München zu jeder Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ein Stellplatz geschaffen werden muss — egal wie groß die Wohnung ist, oder wie viele Bewohner sie hat.

Die Kommunen müssen sich bei ihren Vorschriften an den tatsächlichen Bedürfnissen orientieren“, fordert Ökonom Philipp Deschermeier, der auf Datengrundlage aus den Jahren 2018 bis 2022 eine Studie für das Institut der deutschen Wirtschaft zu diesem Thema durchführte.

In der Praxis zeige sich, dass starre Stellplatzvorgaben zu mehr Quersubventionierungen führen und damit die Preisschraube im Wohnungsbau hochschrauben.

Starre Vorschriften wie diese machen das Bauen teurer, komplizierter und aufwändiger. Sie brauchen wertvollen Platz und erschweren noch mehr Menschen den Weg in die eigenen vier Wände. Die Kosten von bis zu 30.000 Euro für den Parkplatz im Basement werden schließlich in den Bau- und Kaufpreis einer jeden Wohnung eingerechnet.

Hier der Link zur kompletten Studie: https://shorturl.at/bkwGW

Wir finden: Da muss etwas geschehen. Auch wenn in Städten und Kommunen eine Regelung zu echten Bedarfen Sinn macht — eine starre Stellplatzverordnung als Preistreiber dürfte es in Zeiten von Klimawandel und Baulandbedarf nicht mehr geben.


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