04/2018 Stolpersteine vor Bauantrag aus dem Weg räumen

Berlin. Bauen ist kein Hexenwerk, sondern täglich Brot vieler Experten. Sie helfen dem Hausbesitzer in spe seinen Traum zu verwirklichen. Das 1999 gegründete und bereits in zweiter Generation geführte Bauunternehmen Roth-Massivhaus gehört zweifelsohne dazu. Mehr als 2 100 Familien wohnen bereits in einem Haus dieses Anbieters. Damit bündelt das Unternehmen vielfältige Erfahrungen bei der Planung und Realisierung von Bauvorhaben. Das gilt auch für die Wahl des Grundstücks, denn Standort, Größe, Lage und Ausrichtung haben großen Einfluss auf die gesamte Planung.

Geschäftsführer Enrico Roth weiß nur zu gut, dass Hausträume platzen können, wenn nicht vor Bauantrag genau geklärt ist, was und wie gebaut werden darf: „Zunächst geht es handfest um den Baugrund. Stehendes Wasser beispielsweise erschwert den Bau eines Kellers. Altlasten wie Müll oder Chemikalien verteuern den Tiefbau, da kontaminiertes Erdreich ausgetauscht werden muss. Eine Bodenuntersuchung bringt im Zweifel immer Klarheit.“

Zu beachten sind ebenfalls Vorgaben des deutschen Bauordnungsrechtes, kommunalen Baurechts und lokaler Bebauungspläne, auch B-Pläne genannt. Sie regeln beispielsweise, wieviel Quadratmeter des Grundstücks bebaut werden dürfen und welcher Abstand des Gebäudes zum Nachbarn einzuhalten ist. Bei schmalen Grundstücken kann das zur Herausforderung werden. Aufgrund der bebaubaren Fläche, des sogenannten Baufensters, werden Architektur und Grundriss eingegrenzt. Fachleute wissen, wann und wie Grenzbebauungen möglich sind.

Planungsspielräume ausloten

Die Satzungen der B-Pläne enthalten weitere Details, beispielsweise zu Bauweise, Dachform, -neigung und -farbe, Fassadengestaltung, Traufhöhe oder zur Nutzung regenerativer Energien. Selbst Anteil sowie Art und Weise einer Versiegelung der Böden durch Pflasterflächen kann vorgeschrieben sein.

Prinzipielle Vorgabe nach Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine Südausrichtung des Gebäudes, verbessert doch der Solareintrag durch große Fensterflächen die Energieeffizienz. Da es sich empfiehlt, Küche und Schlafzimmer auf der Nordseite zu planen, hat die Ausrichtung Einfluss auf den Grundriss. Verschattung durch Bäume oder angrenzende Gebäude kann die Platzierung von Solarthermie- oder Photovoltaik-Systemen eingrenzen. Kommen Sole-Wasser-Wärmepumpen zum Einsatz, sind auch hier Abstände zu Sonden auf dem angrenzenden Grundstück einzuhalten. Kommunale Satzungen können zudem beispielsweise den Ausschluss von fossilen Heizsystemen zugunsten von Fernwärme enthalten.

Experten von Roth-Massivhaus beraten eingehend zu den standortbezogenen Vorschriften und planen den passenden individuellen Entwurf. „Bauen ist auch Vertrauenssache“, so Bauunternehmer Enrico Roth. „Wir besprechen mit den Bauherren deshalb offen über alle Vorgaben, Details und Spielräume. Unsere umfangreichen Erfahrungen helfen, mögliche Stolpersteine bereits vor dem Bauantrag aus dem Weg zu räumen. Dann ist der Weg frei für eine zügige Genehmigung und planmäßige Realisierung des neuen Zuhauses.“

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