08/2018 Keine Anforderung an die Fugendicke im fertigen Mauerwerk

Berlin, März 2018 (PRG) – Unter Mithilfe von Vertretern der Deutschen Poroton hat der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) das Merkblatt „Mauerwerk mit Dünnbettmörtel (Dünnbettmauerwerk)“ veröffentlicht. Neben Hinweisen zu den möglichen Darreichungsformen des Mörtels erhalten Baupraktiker damit einfache, leicht nachzuvollziehende, vor allem aber belastbare Aussagen zur Verarbeitung von Dünnbettmauerwerk, insbesondere zu zwei Punkten, die der Klarstellung bedurften.

Fugendicke

Leider gibt es immer wieder Sachverständige, die die Fugendicke im fertigen Mauerwerk monieren. „Es besteht jedoch keine Anforderung an die Fugendicke im fertigen Mauerwerk“, stellt dazu Clemens Kuhlemann klar, Geschäftsführer der Deutschen Poroton. Denn in Übereinstimmung mit DIN EN 998-2 muss der Dünnbettmörtel mit einer Dicke von einem bis drei Millimeter aufgetragen werden, die resultierende Fugendicke am fertigen Mauerwerk kann aber auch geringer als die Auftragsstärke, und somit auch weniger als ein Millimeter sein. Es muss lediglich ein vollfugiger Auftrag der Mörtelschicht gemäß DIN EN 1996 gewährleistet sein.

Ausgleichs-/Kimmschicht

Das neue Merkblatt stellt klar, dass die Mörtelschicht des Wandauflagers im Mittel nicht dicker als drei Zentimeter, an einzelnen Stellen höchstens fünf Zentimeter dick sein sollte. „Bewährt hat sich hier Mauermörtel der Mörtelklasse M10“, erläutert Clemens Kuhlemann.

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