03/2018 Mehr Rechte für private Bauherren

Berlin, Februar 2018 (PRG) – Private Bauherren gehen mit dem Bau ihres Eigenheims meist hohe wirtschaftliche Risiken ein. Um diese zu minimieren und für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, trat im Januar 2018 das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Dafür wurde sogar ein eigener Vertragstypus geschaffen, der Verbraucher-Bauvertrag. Der Verbraucherschutz ist damit deutlich gestärkt: Bau- und Leistungsbeschreibungen sind jetzt Pflichtbestandteil des Bauvertrages, der EnEV-Nachweis, die Genehmigungsplanung oder der Nachweis für die KfW-Förderung müssen ebenfalls ausgehändigt werden. Zudem müssen Bauunternehmer die Bauzeit verbindlich festlegen und dürfen nur noch maximal 90 Prozent des Gesamtpreises als Abschlagszahlung verlangen. Ein Widerrufsrecht beim Abschluss von Bauverträgen schützt vor übereilten Entscheidungen – allerdings nur bei Verträgen mit Bauunternehmen, nicht mit Bauträgern.

Planungs- und Verarbeitungsfehler vermeiden

Trotz gestärker Rechte sollten sich Bauwillige weiter von Beginn an gründlich informieren, um teure Fehlentscheidungen zu vermeiden. Denn wie die Verbraucherschutzorganisation Bauherrenschutzbund herausfand, sind nur circa sechs Prozent der Bauschäden auf Materialmängel zurückzuführen. 94 Prozent der Baufehler verteilen sich auf Planung und Bauausführung.

Mit Ziegel auf der sicheren Seite

Wandkonstruktionen aus Ziegeln lassen sich seit tausenden von Jahren einfach und sicher errichten - umso weniger Verarbeitungsfehler können sich einschleichen. Der Ziegel punktet seit jeher mit hohem Wärme-, Schall- und Brandschutz sowie gutem Raumklima und Wohngesundheit. Kommen mit Dämmstoff verfüllte Mauerziegel zum Einsatz, kann auf eine künstliche Außendämmung verzichtet werden. Das spart Bau- und Instandhaltungskosten. Hersteller wie die Deutsche Poroton bieten zudem speziell abgestimmte Ergänzungsprodukte wie wärmegedämmte Ziegel-Rollladenkästen. Mit einer energieeffizienten Gebäudehülle aus Ziegel sind Bauherren dauerhaft auf der sicheren Seite.

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