15/2018 Baukindergeld: Lohnenswerte Unterstützung für erstes Eigentum

Berlin, September 2018 (PRG) – Jetzt sind alle Details klar, das Baukindergeld wird ab 18. September 2018 bewilligt. Familien mit mindestens einem Kind erhalten diese geplante Unterstützung bei einem steuerpflichtigen Einkommen von bis zu 75.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag pro Kind. Lebt der minderjährige Nachwuchs in einer Familie mit Kindergeldanspruch, zahlt der Staat über zehn Jahre pro Kind 1.200 Euro – bis zum 25. Lebensjahr. Stichtag dafür ist – rückwirkend – der 1. Januar 2018. Allerdings muss der Einzug erfolgt sein. Fest steht jetzt schon, der vorerst letztmögliche Termin zur Antragstellung ist der 31. Dezember 2020. Allerdings nur, wenn zum ersten Mal eine Immobilie zur Eigennutzung erworben wird.

Zinstilgung über zehn Jahre optimieren

Im Gegensatz zur früheren Eigenheimzulage stockt das Baukindergeld das Eigenkapital nicht auf. Das Baukindergeld wird einmal im Jahr ausgezahlt. Der finanzielle Spielraum für die Zinstilgung wird so optimiert. Das Geld kann direkt in die Finanzierung einfließen und senkt so von Jahr zu Jahr deutlich die Restschuld. Bedenkenswert: Eine Sondertilgung bei der Hausbank lohnt nur gebührenfrei.

KfW bleibt erste Adresse

Nach wie vor bleibt das KfW-Programm für energieeffizientes Bauen, zum Beispiel für ein Ziegelhaus, günstig für eine Finanzierung. Bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag fördert die Bank mit einem effektiven Zinssatz von derzeit 1,36 Prozent pro Jahr*. Mit bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren bei 30 Jahren Laufzeit zum Satz von 1,71 Prozent pro Jahr* ist das sehr bauherrenfreundlich. Ein Tilgungszuschuss reduziert den Kredit – bei einem KfW-Effizienzhaus 40 Plus sind das bis zu 15.000 Euro. Außerdem übernimmt die KfW teilweise das Honorar der verpflichtenden Energieeffizienz-Experten. Jedoch zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, das der Bauherr mit sehr hohem finanziellen Aufwand nur wenige hundert Euro Heizkosten pro Jahr spart.

Das ebenfalls geförderte Effizienzhaus 55 stellt wirtschaftlich die sinnvollste Lösung dar. Es benötigt etwa die Hälfte des Mindeststandards an Energie und ist deutlich kostengünstiger als ein Haus nach KfW-40-Standard. Um den KfW-55-Standard zu erfüllen, genügt dank sehr guter Wärmedämmung eine monolithische Ziegelbauweise ab 36,5 Zentimeter Wandstärke. Eine zusätzliche, kostenintensive Dämmschicht an der Fassade erübrigt sich. Diese Lösung reduziert Bau- und langfristige Instandhaltungskosten.

Die KfW ist für die Bearbeitung des Baukindergeldes zuständig. Insofern unser Praxistipp: Es lohnt sich unbedingt, vor Baubeginn die vorhandenen Fördertöpfe auszuloten: Regional unterschiedlich können diese beim Land und sogar beim Bürgermeister oder der Kirche stehen. Ein Ratgeber unter www.lebensraum-ziegel.de zeigt weitere Fördermöglichkeiten mit aktuellen Konditionen auf.

*Förderbedingungen Stand 9/2018. Alle Angaben ohne Gewähr.

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