04/2019_AG Nachlässigkeit kann gefährlich und teuer werden - Private Bauherren sind für die Sicherheit auf ihrer Baustelle zuständig

Lehrte, August 2019 (PRG) – „Wo gehobelt wird, da fallen Späne“, heißt es im Volksmund. Fleißig gehobelt wird täglich auf Deutschlands Baustellen. Viele Gewerke leisten hier oft parallel und unter Zeitdruck ihre Arbeit. Sollte dabei was schiefgehen, sind Bauverzögerungen und hohe Kosten oft die Folge. Um dieses Risiko zu minimieren, müssen diverse Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen eingehalten werden.

Was viele nicht wissen: Sicherheit auf der Baustelle ist Sache der Bauherren. Das gilt nicht nur für Bauträger und Bauunternehmer, sondern im gleichen Maße auch für private Bauherren und deren Einfamilienhausbau. Ihnen obliegen die Einhaltung und Umsetzung der entsprechenden Pflichten. Verletzungen dieser Pflichten können ordnungsrechtliche oder sogar strafrechtliche Folgen für den Bauherren haben. Wer seine Baustelle vorsätzlich nicht entsprechend sichert, begeht im Falle eines Unfalls eine Straftat, die nach § 26 Arbeitsschutzgesetz mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.

Baustellenverordnung regelt Arbeit am Bau

Laut Baustellenverordnung (BaustellV) sind Bauherren verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens mindestens einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen. Der sogenannte SiGeKo trägt dazu bei, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten auf der Baustelle zu jeder Zeit sicher zu gestalten. Geeignete Koordinatoren sollten über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und baufachliche Kenntnisse verfügen. In Frage kommen Bauingenieure, Architekten, Meister, Polier oder Techniker.

Das Honorar eines SiGeKo setzt sich meist aus drei Komponenten (Gefährdungspotential, Nettobaukosten und Bauzeit) zusammen und liegt im Regelfall bei mehreren Tausend Euro.

Bauträger übernehmen oft das Risiko

Bauherren, die mit einem größeren und kompetenten Bauträger, wie zum Beispiel der Helma Eigenheimbau AG ihr Haus fertigen lassen, bauen häufig nicht nur schlüsselfertig, sondern auch sorgenfrei. Bei Helma ist die Sicherung der Baustelle neben weiteren Aspekten, wie zum Beispiel einer Rohbau-Feuerversicherung sowie einer Bauherrenhaftpflicht- und einer Bauleistungsversicherung im Bauschutzbrief enthalten - ohne Mehrkosten für den Bauherren. Geschulte Helma-Projektleiter achten auf die Umsetzung vor Ort – sicher, einfach und für Bauwillige ohne zeitlichen und finanziellen Mehraufwand.

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