Verbände schaffen Klarheit mit privatrechtlichen Anforderungsdokumenten zur Gütesicherung

Ausgangslage

Aufgrund des Urteils C-100/13 des Europäischen Gerichtshofes vom 16. Oktober 2014 musste das deutsche Bauordnungsrecht komplett umgestaltet werden, um konform mit der EU-Bauproduktenverordnung zu sein. Die Musterbauordnung wurde überarbeitet und das System aus Bauregellisten, Listen Technischer Baubestimmungen, allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) etc. durch eine Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und Bauartgenehmigungen (aBG) ersetzt bzw. ergänzt.

Aufgabe

Damit das bisherige Sicherheits- und Qualitätsniveau in Deutschland für diese Produkte unverändert fortgeschrieben werden kann, haben der Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie, der Bundesverband Leichtbeton und Deutsche Betonbauteile gemeinsam das Konzept der privatrechtlichen Anforderungsdokumente entwickelt. Dieses neue Angebot galt es zur Weltleitmesse BAU 2019 vorzustellen.

Konzept

Zentrales Element der gemeinsamen Aktivitäten ist die Homepage https://herstellererklaerung.de. Baufachleute finden alle relevanten Informationen zum System von Herstellererklärung und Anforderungsdokumenten. Die spezifischen Daten stellen die Projektpartner auf ihren Internet-Angeboten vor.